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Geschrieben von Torsten am 18.11.2009 um 08:22:

  Änderung bei HU und AU

Änderung bei der Abgasuntersuchung ab Januar 2010 !

Ab dem 01.01.2010 gibt es eine kleine Änderung beim Verfahren der Abgasuntersuchung (AU) im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung
(HU, "TÜV").

Durch die feste Integration der AU in die HU müssen alle Fahrzeughalter bei einer fälligen HU einen gültigen Untersuchungsnachweis über die bestandene
AU vorlegen können, d.h. es gibt bei ihrem Fahrzeug keine unterschiedlichen Fristen mehr für HU und AU.

Dieser AU-Nachweis kann bis zu 4 Wochen vorher bei einer AU-berechtigten Stelle (z.B. einer Werkstatt) erstellt werden. Im Rahmen der HU wird er dann
dem Prüfer oder Sachverständigen vorgelegt, der ihn dann in den HU-Prüfbericht miteinbezieht. Selbstverständlich kann die AU auch am selben Tag wie die
HU erfolgen.

Des Weiteren entfällt deshalb die vordere AU-Plakette an ihrem Kennzeichen; der Prüfer oder Sachverständige entfernt die AU-Plakette im Rahmen der HU
ab dem 01.01.2010.


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